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Kosten

Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:

  • der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST) 
  • allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuer)
  • allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.

Die Gebühren für die Beurkundung eines öffentlichen Testaments bemessen sich grundsätzlich nach dem Arbeitsaufwand und betragen mindestens CHF 500 und höchstens CHF 3'000 (Art. 9 GebVN).