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Kosten

Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:
  • der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST)
  • allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuer)
  • allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.

Die Kosten für die Errichtung eines Inventars richten sich nach dem inventarisierten Rohvermögen, welches das gesamte Vermögen jeder Art umfasst, mit dem sich die Notarin oder der Notar auseinanderzusetzen hat (Art. 10 GebVN).                                                                                                             
 
Das nachfolgende Berechnungsbeispiel dient als Hinweis für die möglichen Kosten eines Inventars. Zu beachten ist, dass je nach Sachverhalt noch zusätzliche Kosten für das Ausstellen von Erbenscheinen (Art. 12 GebVN), für das Erbschaftssteuerverfahren und das Ausfüllen von Steuererklärungen anfallen.
 
 
Berechnungsbeispiel:
 
Der Erblasser war verheiratet, hatte eine Tochter und das eheliche Rohvermögen (d.h. alle Aktiven ohne Abzug der Passiven) beträgt per Todestag CHF 400'000. Die privaten Unterlagen für die Errichtung des Inventars werden durch die Witwe selber zusammengetragen bzw. beschafft.
 
Beurkundungsgebühr gemäss Art. 10 GebVN (Mitteltarif) CHF 1’500
Honorar für Nebenarbeiten ca. CHF 400
Auslagen ca. CHF 250
     
Kosten total (exkl. MWST) ca. CHF  2'150