Kosten
Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:
- der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST)
- allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuer)
- allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren
Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.
Das nachfolgende Berechnungsbeispiel dient als Hinweis für die möglichen Kosten einer Bargründung einer GmbH mit einem Stammkapital von CHF 20'000. Die Berechnung kann im konkreten Einzelfall abweichen und ist deshalb nicht als Offerte zu verstehen.
Berechnungsbeispiel, bei einfachen Verhältnissen:
Beurkundungsgebühr gemäss Art. 21 GebVN (Mitteltarif) | CHF | 1'300 |
Beglaubigungen gemäss Art. 27 GebVN | ca. CHF | 100 |
Honorar für Abfassen der Statuten | ca. CHF | 400 |
Honorar für Nebenarbeiten sowie Auslagen | ca. CHF | 350 |
Handelsregistergebühren | ca. CHF | 1'100 |
Kosten total (exkl. MWST) |
ca. CHF |
3'250 |