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Gütertrennung

Mit einem Ehevertrag können die Ehepartner den Güterstand der Gütertrennung vereinbaren. Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Ehepartner komplett getrennt. Jeder Ehepartner verwaltet und nutzt sein Vermögen selbständig und haftet für seine Schulden mit seinem eigenen Vermögen.

Im Ehevertrag zur Begründung der Gütertrennung wird in einem Inventar aufgelistet, welche Vermögenswerte dem jeweiligen Ehepartner gehören. Zudem werden Regeln aufgestellt, mit welchen die zukünftigen Vermögenswerte den Ehepartnern zu Eigentum zugewiesen werden.

 

 

Weil das Vermögen beider Ehepartner getrennt bleibt, findet bei Auflösung der Ehe durch Scheidung oder durch Tod eines Ehepartners keine güterrechtliche Auseinandersetzung statt.

Mit einem neuen Ehevertrag können die Ehepartner jederzeit den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung oder der Gütergemeinschaft vereinbaren.