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Gesellschafterversammlung

Oberstes Organ der GmbH ist die Gesellschafterversammlung. Ihr stehen die wichtigsten Befugnisse zu (Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Wahl und Abberufung der Geschäftsführung und der Revisionsstelle, Genehmigung der Jahresrechnung).

Das Stimmrecht richtet sich grundsätzlich nach der Kapitalbeteiligung.