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Kosten

Die Kosten notarieller Rechtsgeschäfte setzen sich grundsätzlich zusammen aus:

  • der Beurkundungsgebühr, dem Honorar und den Auslagen der Notarin oder des Notars, zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST) 
  • allfälligen Steuern (z.B. Handänderungssteuer)
  • allfälligen Gebühren, insbesondere den kantonalen Grundbuch- und Handelsregistergebühren

Die Beurkundungsgebühren der bernischen Notarinnen und Notare sind in der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) verbindlich festgelegt.

Normalerweise betragen die Kosten der Erstellung und des Vollzugs eines Kaufvertrags über ein im Kanton Bern gelegenes Grundstück rund 2,6 % des Kaufpreises. Davon entfallen rund 2/3 (1,8 % des Kaufpreises) auf die kantonale Handänderungssteuer (Art. 4 ff. des Gesetzes betreffend die Handänderungssteuer [HG]). Sofern das Grundstück der Erwerberin oder dem Erwerber während mindestens zweier Jahre als Hauptwohnsitz dient, kann auf den ersten CHF 800'000 des Erwerbspreises eine Befreiung von der Handänderungssteuer geltend gemacht werden (vgl. dazu die Ausführungen zu den Steuern).

Die nachfolgenden Berechnungsbeispiele dienen als Hinweis für die möglichen Kosten eines Grundstückkaufs. Die Berechnungen können im konkreten Einzelfall abweichen und sind deshalb nicht als Offerten zu verstehen.


Berechnungsbeispiele:

1. Kauf einer Liegenschaft (Hauptwohnsitz) für CHF 500’000

Handänderungssteuer (1,8 % des Kaufpreises)1) p.m.
Beurkundungsgebühr gemäss Art. 13 GebVN (Mitteltarif) CHF 2’340
Gebühr für zwei Ausfertigungen gemäss Art. 29 GebVN 
 CHF
 60
Honorar für Nebenarbeiten  ca. CHF 400
Grundbuchgebühren
 ca. CHF
800
Kosten total (exkl. Auslagen und MWST)  ca. CHF  3'600

 1) Sofern die Liegenschaft nicht als Hauptwohnsitz dient, wird die Handänderungssteuer von CHF 9'000 (1,8 % des Kaufpreises) erhoben (vgl. dazu die Ausführungen zu den Steuern).


2. Kauf einer Liegenschaft (Hauptwohnsitz) für CHF 850’000

Handänderungssteuer (1,8 % des Kaufpreises)2) CHF 900
Beurkundungsgebühr gemäss Art. 13 GebVN (Mitteltarif) CHF 3’320
Gebühr für zwei Ausfertigungen gemäss Art. 29 GebVN 
 CHF
 60
Honorar für Nebenarbeiten  ca. CHF 400
Grundbuchgebühren  ca. CHF 800
Kosten total (exkl. Auslagen und MWST) ca. CHF  5'480

2) Sofern die Liegenschaft als Hauptwohnsitz dient, entfällt die Handänderungssteuer auf den ersten CHF 800'000 des Kaufpreises. Andernfalls wird die Handänderungssteuer auf dem gesamten Kaufpreis erhoben, ausmachend CHF 15'300 (vgl. dazu die Ausführungen zu den Steuern).